Stand: 02.09.2026
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen FruchtFahrer, Zareta Ozdoeva, Karl-Arnold-Ring 51, 21109 Hamburg (nachfolgend „FruchtFahrer") und dem Kunden über die auf der Website angebotenen Obst- und Früchtekörbe, Obst- und Früchteboxen sowie zusätzlich buchbare Produkte.
(2) Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
(3) Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
(4) Abweichende Vereinbarungen gelten nur, wenn sie zwischen FruchtFahrer und dem Kunden ausdrücklich vereinbart wurden.
(1) Die auf der Website dargestellten Produkte und Preise stellen noch kein verbindliches Vertragsangebot dar.
(2) Der Kunde kann über die Website eine Bestellung bzw. Anfrage für einen Obst- oder Früchtekorb sowie gegebenenfalls zusätzliche Produkte wie Nüsse oder Trockenfrüchte übermitteln.
(3) Mit Absenden der Bestellung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages ab.
(4) Der Vertrag kommt erst zustande, wenn FruchtFahrer die Bestellung ausdrücklich bestätigt. Die automatisch von der Website versendete Eingangs- oder Bestätigungs-E-Mail stellt, soweit darin nicht ausdrücklich die Annahme erklärt wird, noch keine Annahme des Vertragsangebots dar.
(5) Der erste Liefertermin wird zwischen FruchtFahrer und dem Kunden abgestimmt. Der Kunde kann seinen gewünschten ersten Montag angeben.
(1) FruchtFahrer bietet verschiedene Obst- und Früchtekörbe bzw. Obst- und Früchteboxen an. Die jeweils angebotenen Produkte und deren Preise ergeben sich aus der Website.
(2) Die Körbe werden von FruchtFahrer zusammengestellt. Die konkrete Zusammensetzung kann insbesondere aufgrund saisonaler Verfügbarkeit, Qualität und Beschaffungsmöglichkeiten variieren.
(3) Abbildungen auf der Website dienen der Veranschaulichung. Der tatsächliche Inhalt kann von den Abbildungen abweichen.
(4) Nicht verfügbare oder qualitativ nicht ausreichende Obstsorten können durch vergleichbare Obstsorten ersetzt werden. Ein Anspruch auf die Lieferung bestimmter Obstsorten besteht grundsätzlich nicht.
(5) Der Kunde kann Wünsche zur Zusammenstellung äußern, beispielsweise den Wunsch, bestimmte Obstsorten nicht zu erhalten. FruchtFahrer wird solche Wünsche nach Möglichkeit berücksichtigen. Ein Anspruch auf die Berücksichtigung eines bestimmten Wunsches besteht nicht.
(6) Die angebotenen Körbe sind nach Gewicht in Kilogramm definiert. Aufgrund der natürlichen Eigenschaften von Obst können einzelne Früchte hinsichtlich Größe, Gewicht, Farbe, Reifegrad und Form voneinander abweichen.
(7) Zusätzlich zu den Obst- und Früchtekörben können, soweit auf der Website angeboten, Nüsse, Trockenfrüchte und weitere Produkte wöchentlich hinzugebucht werden. Auch bei diesen Produkten kann der Kunde Änderungs- oder Abwahlwünsche für zukünftige Lieferungen äußern.
(1) Alle auf der Website angegebenen Preise sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit nicht ausdrücklich anders angegeben.
(2) Dem Kunden stehen die auf der Website bzw. im Bestellvorgang angegebenen Zahlungsarten zur Verfügung. Hierzu gehören insbesondere PayPal, Rechnung und SEPA-Lastschrift. Die konkrete Zahlungsart wird nach Eingang der Anfrage persönlich mit dem Kunden abgestimmt.
(3) Bei Zahlung per Rechnung erfolgt die Abrechnung grundsätzlich monatlich als Sammelrechnung über die im jeweiligen Abrechnungszeitraum erbrachten Lieferungen und zusätzlich bestellten Produkte.
(4) Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Rechnung und der jeweiligen Leistung zu bezahlen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
(5) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften. FruchtFahrer ist insbesondere berechtigt, nach erfolgter Zahlungserinnerung bzw. Mahnung weitere Lieferungen bis zum Ausgleich der offenen Forderungen auszusetzen.
(6) Bei erheblichem Zahlungsrückstand ist FruchtFahrer berechtigt, das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund außerordentlich zu kündigen. Gesetzliche Ansprüche von FruchtFahrer bleiben unberührt.
(7) Bei Zahlung per SEPA-Lastschrift ist der Kunde verpflichtet, für eine ausreichende Kontodeckung zu sorgen. Die Durchführung des Lastschriftverfahrens erfolgt auf Grundlage des vom Kunden erteilten SEPA-Lastschriftmandats.
(1) Mit dem Abschluss des Vertrages über die regelmäßige Belieferung wird ein fortlaufendes Lieferverhältnis vereinbart. Die Belieferung erfolgt grundsätzlich einmal wöchentlich montags.
(2) Eine Mindestlaufzeit besteht nicht. Der Kunde kann das Lieferverhältnis wöchentlich kündigen.
(3) Die Kündigung muss spätestens am Mittwoch der Vorwoche bei FruchtFahrer eingehen, damit die Lieferung am darauffolgenden Montag entfällt.
(4) Die Kündigung kann per E-Mail oder telefonisch erfolgen.
(5) Eine bereits für die nächste Lieferung eingeplante Lieferung bleibt von einer später eingehenden Kündigung unberührt.
(6) Der Kunde kann Lieferungen vorübergehend pausieren. Eine solche Pause ist grundsätzlich kostenlos. Die gewünschte Pause ist rechtzeitig vor der betreffenden Lieferung mitzuteilen.
(7) Änderungen der Anzahl der bestellten Körbe oder der zusätzlich bestellten Produkte können für zukünftige Lieferungen vereinbart werden. Die Änderung wird wirksam, sobald sie von FruchtFahrer bestätigt wurde.
(1) Aufgrund erheblicher Veränderungen insbesondere der Einkaufs-, Beschaffungs- oder sonstigen für die Leistungserbringung maßgeblichen Kosten kann FruchtFahrer die Preise für zukünftige Lieferungen angemessen anpassen.
(2) Eine Preisänderung wird dem Kunden vor ihrem Wirksamwerden mitgeteilt.
(3) Bei einer Preisänderung kann der Kunde das laufende Lieferverhältnis zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisänderung beenden.
(4) Bereits erbrachte Lieferungen werden zu dem für die jeweilige Lieferung vereinbarten Preis abgerechnet.
(1) Das Liefergebiet ist zunächst auf Hamburg beschränkt.
(2) Die reguläre Lieferung erfolgt einmal wöchentlich montags. Ein bestimmtes allgemeines Zeitfenster wird nicht zugesichert.
(3) Die konkrete Lieferadresse wird zwischen FruchtFahrer und dem Kunden abgestimmt.
(4) Der Kunde kann einen geeigneten Übergabe- oder Ablageort bestimmen. Eine Übergabe kann beispielsweise an einem Empfang, einer Rezeption oder einem anderen vereinbarten Ort erfolgen.
(5) Der Kunde hat sicherzustellen, dass die Lieferung am vereinbarten Lieferort entgegengenommen werden kann und die erforderlichen Ansprechpartner erreichbar sind.
(6) Ist eine Übergabe trotz der vereinbarten Möglichkeiten nicht möglich, kann FruchtFahrer die Lieferung zurücknehmen. Bei verderblichen Lebensmitteln erfolgt grundsätzlich keine erneute Zustellung. Der vereinbarte Preis für die Lieferung bleibt in diesem Fall geschuldet, soweit der Kunde die Nichtannahme zu vertreten hat.
(7) Kann FruchtFahrer eine Lieferung aus von FruchtFahrer zu vertretenden Gründen nicht durchführen, wird FruchtFahrer die Lieferung nach Möglichkeit schnellstmöglich nachholen. Ist eine Nachlieferung nicht möglich, erhält der Kunde für die betroffene Lieferung eine entsprechende Gutschrift bzw. Erstattung.
(8) Für Lieferverzögerungen oder Lieferausfälle aufgrund von Umständen, die außerhalb des Einflussbereichs von FruchtFahrer liegen, insbesondere aufgrund höherer Gewalt, extremer Wetterlagen, Verkehrsstörungen, Streiks, Unfällen oder erheblichen Störungen bei Lieferanten, haftet FruchtFahrer nur nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften.
(1) FruchtFahrer liefert frische und qualitativ einwandfreie Lebensmittel.
(2) Erkennbare Mängel, Beschädigungen oder sonstige Beanstandungen sind unverzüglich nach Erhalt der Lieferung mitzuteilen.
(3) Reklamationen können telefonisch oder per E-Mail erfolgen. FruchtFahrer kann bei beschädigten oder verdorbenen Produkten zur Prüfung der Reklamation die Übersendung von Fotos verlangen.
(4) Bei einer berechtigten Reklamation wird FruchtFahrer grundsätzlich die betroffene Ware ersetzen. Gesetzliche Mängelrechte bleiben unberührt.
(5) Natürliche Abweichungen hinsichtlich Größe, Farbe, Form, Gewicht oder Reifegrad stellen keinen Mangel dar, soweit die Ware insgesamt den vereinbarten und gesetzlichen Qualitätsanforderungen entspricht.
(1) Die Lieferung kann in Körben oder Kunststoffboxen erfolgen.
(2) Die von FruchtFahrer bereitgestellten Körbe bleiben grundsätzlich Eigentum von FruchtFahrer und werden dem Kunden lediglich zur Nutzung überlassen.
(3) Der Kunde hat einen von FruchtFahrer bereitgestellten Leihkorb für die nächste Lieferung zur Rücknahme bereitzustellen.
(4) Der Kunde kann bereits bei der Bestellung durch eine entsprechende Auswahl angeben, dass er den Korb dauerhaft behalten möchte, und erwirbt ihn damit gegen Zahlung einer Gebühr. Die Kaufgebühr beträgt:
11,99 € bei Körben unter 6 kg,
14,99 € bei Körben ab 6 kg bis unter 9 kg,
30,00 € bei Körben ab 9 kg (9 kg und 10 kg).
(5) Wird ein Leihkorb nicht zurückgegeben, kann FruchtFahrer den entsprechenden Kaufpreis des Korbes als Ersatz für den nicht zurückgegebenen Korb berechnen.
(1) Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung der jeweiligen Forderung Eigentum von FruchtFahrer, soweit ein Eigentumsvorbehalt aufgrund der Art der Ware rechtlich und tatsächlich möglich ist.
(2) Die gesetzlichen Vorschriften zum Eigentumsübergang und zu den Rechten des Kunden bei Mängeln bleiben unberührt.
(1) Der Kunde ist verpflichtet, FruchtFahrer vor der Lieferung über ihm bekannte Allergien oder Unverträglichkeiten zu informieren, soweit diese für die Zusammenstellung oder Lieferung relevant sind.
(2) Angaben des Kunden zu Allergien oder Unverträglichkeiten werden nach Möglichkeit berücksichtigt. Aufgrund der Beschaffenheit und Verarbeitung von Lebensmitteln kann jedoch eine absolute Freiheit von Allergenen oder eine vollständige Vermeidung von Kreuzkontaminationen nicht garantiert werden.
(3) Der Kunde ist nach ordnungsgemäßer Übergabe für die sachgerechte Lagerung und Behandlung der gelieferten Lebensmittel verantwortlich. Insbesondere leicht verderbliche Lebensmittel sind entsprechend den jeweiligen Lagerungsempfehlungen aufzubewahren.
(4) Gesetzliche lebensmittelrechtliche Verpflichtungen von FruchtFahrer bleiben unberührt.
(1) FruchtFahrer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten von FruchtFahrer, gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet FruchtFahrer nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
(3) Im Übrigen ist die Haftung von FruchtFahrer bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
(4) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften bleiben unberührt.
(1) Die Vertragsdaten werden von FruchtFahrer im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben gespeichert.
(2) Die Bestelldaten werden dem Kunden im Rahmen des Bestell- bzw. Vertragsabschlusses per E-Mail übermittelt, soweit dies technisch vorgesehen ist.
(3) Der Kunde ist dafür verantwortlich, die ihm übermittelten Vertragsunterlagen für seine eigenen Unterlagen zu speichern.
FruchtFahrer verarbeitet personenbezogene Daten im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Einzelheiten zur Art, zum Umfang und zum Zweck der Verarbeitung personenbezogener Daten ergeben sich aus der gesonderten Datenschutzerklärung von FruchtFahrer.
(1) Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht zu, soweit dieses nicht gesetzlich ausgeschlossen ist.
(2) Für Waren, die schnell verderben können oder deren Verfallsdatum schnell überschritten würde, besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 2 BGB kein Widerrufsrecht.
(3) Soweit für einzelne Waren oder Vertragsbestandteile ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht, gelten die hierfür gesondert bereitgestellten gesetzlichen Widerrufsinformationen und das Muster-Widerrufsformular.
(4) Zwingende gesetzliche Rechte der Verbraucher bleiben unberührt.
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch nicht der Schutz entzogen wird, der durch zwingende Vorschriften des Staates gewährt wird, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
(1) Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis – soweit gesetzlich zulässig – Hamburg vereinbart.
(2) Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
FruchtFahrer ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, soweit keine gesetzliche Verpflichtung hierzu besteht.
(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
(2) Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der vereinbarten Form. Individuelle Vereinbarungen zwischen FruchtFahrer und dem Kunden haben Vorrang vor diesen AGB.
FruchtFahrer
Zareta Ozdoeva
Karl-Arnold-Ring 51, 21109 Hamburg
info@fruchtfahrer.de
Telefon: 040 22636082